Aufgaben der Mitarbeitervertretung

Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

Die Mitarbeitervertretung hat in den folgenden Fällen ein Mitbestimmungsrecht:
a) 
Inhalt und Verwendung von Personalfragebogen und sonstigen Fragebogen zur Erhebung personen-
bezogener Daten, soweit nicht eine gesetzliche Regelung besteht,
b)
Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen für die Dienststelle,
c)
Aufstellung von Grundsätzen für die Aus, Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnehmerauswahl,
d)
Auswahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,
e)
Einführung sowie Grundsätze der Durchführung von Mitarbeiter-Jahresgesprächen.

Fälle der Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten

Die Mitarbeitervertretung hat in folgenden Fällen ein Mitbestimmungsrecht:
a)
Bestellung und Abberufung von Vertrauens-und Betriebsärzten und -ärztinnen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit,
b)
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren,
c)
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren,
d)
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung von Dienstplänen,
e)
Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan,
f)
Aufstellung von Sozialplänen (insbesondere bei Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen)
g)
Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung,
h)
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden,
i)
Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs,
j)
Einführung und Anwendung von Maßnahmen oder technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu überwachen,
k)
Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus- und Betriebsordnungen) und des Verhaltens der Mitarbeiter und Mitarbeitrinnen im Dienst,
l)
Planung und Durchführung von Veranstaltungen für die Mitarbeiterschaft,
m)
Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungen oder sonstigen Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht,
n)
Zuweisung von Mietwohnungen oder Pachtland an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wenn die Dienststlle darüber verfügt, sowie allgemeine Festsetzung de Nutzungsbedingungen und die Kündigung des Nutzungsvehältnisses,
o)
Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeitr und Mitarbeiterinnen

Die Mitarbeitrvertretung hat in den folgenden Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht:
a)
Einstellung
b)
ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit,
c)
Eingruppierung
d) 
Übertragung einer höher oder niederiger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten Dauer,
e)
dauernde Übertragung einer Tätigkeit, die einen Anspruch auf Zahlung einer Zulage auslöst, sowie Widerruf einer solchen Übertragung,
f)
Umsetzung innerhalb einer Dienststelle unter gleichzeitigem Ortswechsel,
g)
Versetzung und Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten Dauer, wobei in diesen Fällen die Mitarbeitervertretung der aufnehmenden Dienststelle unbeschadet des Mitarbeiterrechts nach § 46 Buchstabe d mitbestimmt,
h)
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
i)
Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken,
j)
Untersagungen einer Nebentätigkeit sowie Versagung und Wideruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit,
k)
Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit oder Beurlaubung.

Fälle der Mitberatung

Die Mitarbeitervertretung hat in den folgenden Fällen ein Mitberatungsrecht:
a)
Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen ode erheblichen Teilen von ihnen,
b)
außerordentliche Kündigung
c)
ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit
d)
Versetzung und Abordnung von mehr als drei Monaten Dauer, wobei das Mitberatungsrecht hier für die Mitarbeitervertretung der abgegebenen Dienststelle besteht,
e)
Aufstellung von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarf,
f)
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Verlangen der in Anspruch genommenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
g)
dauerhafte Vergabe von Abeitsbereichen an Dritte, die bisher von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnnen der Dienststelle wahrgenommen werden.


Diese Auflistung dient der Darstellung unserer Aufgaben für die Arbeit der Dienststellenleitenden und unseren Beschäftigten. Es handelt sich um einen Auszug aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz.