Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist zwischen der MAV und den Dienststellen in einer Dienstvereinbarung beschlossen. Immerwieder ist festzustellen, dass aus der getroffenen Vereinbarung die nützlichen Passagen gerne Anwendung finden und andere Punkte vernachlässigt werden.
Deshalb der Hinweis darauf, dass die seit 2016 in Kraft getretene Dienstvereinbarung ein Gesamtpaket ist.
Den Inhalt der Vereinbarung können Sie hier nachlesen.
Martin Manske
Deshalb der Hinweis darauf, dass die seit 2016 in Kraft getretene Dienstvereinbarung ein Gesamtpaket ist.
Den Inhalt der Vereinbarung können Sie hier nachlesen.
Martin Manske